Für die Nutzung einer Gemüseparzelle im gartenglück gelten folgende Konditionen:

Saisonbeitrag

Die Kosten für die Nutzung einer Parzelle belaufen sich pro Saison auf einmalig:

  • 260 € für eine große Parzelle (100 m²)
  • 140 € für eine kleine Parzelle (50 m²)

 Die Parzellenvergabe für die kommende Saison beginnt jeweils im Januar.

 

 

Anmeldeverfahren

Anhand des Formulares Meine Parzelle können Sie sich unverbindlich für die Saison 2012 anmelden. Die Parzellen-Reservierung ist für Neu-Einsteiger ab dem 25. Januar online möglich.

Die  Anmeldung wird mit der Überweisung des Saisonbeitrags verbindlich. Sie gilt jeweils nur für eine Saison.

Leistungen

  • Die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflege und Beernten einer Parzelle ab Mitte Mai bis November/Dezember, werden mit der Zahlung des Saisonbeitrages auf die Person übertragen.
  • Zum Übernahmetermin stellen wir Gemüseparzellen von 100 m² Größe (ganze Parzelle) bzw. 50 m² (halbe Parzelle) mit ca. 30 Gemüsekulturen, Kräutern und Blumen bereit. Saat- und Pflanzgut kommen ausschließlich aus ökologischer Anzucht!
  • Ein Grundsortiment an Geräten zur Pflege der Gartenparzelle befindet sich auf dem Acker.
  • Wasser zur Bewässerung wird zur Verfügung gestellt.
  • Aktuelle Informationen zum jahreszeitlichen Gartengeschehen sind vor Ort sowie im Pflege- & Erntekalender zu finden.
  • Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zum späteren Nachpflanzen stehen regelmäßig gegen einen kleinen Unkostenbeitrag zur Verfügung.

Bedingungen zur Parzellennutzung

gartenglück ist Bio-zertifiziert und gehört dem Bioland-Verband an. Eine unabhängige Kontrollstelle überprüft regelmäßig die Einhaltung der Bioland-Richtlinien. gartenglück-Kunden verpflichten sich mit der Überweisung des Saisonbeitrages zur Einhaltung dieser Richtlinien, d.h. insbesondere auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Bei eigenen Saaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden (bei Unklarheiten bitte Rücksprache mit Familie Ivanov halten).

Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B. Parzellenabgrenzungen u.ä.).

Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Für beschädigte Geräte muss aufgekommen werden.

Sonstiges

Für selbstmitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

Für Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.

Hunde dürfen nicht mit auf das Feld gebracht werden; sie müssen außerhalb des Ackers warten.