Für die Nutzung einer Gemüseparzelle im gartenglück gelten folgende Konditionen:

Saisonbeitrag

Die Kosten für die Nutzung einer Parzelle belaufen sich pro Saison auf einmalig:

  • 230 € für eine große Parzelle (100 m²)
  • 125 € für eine kleine Parzelle (50 m²)

Die Parzellen werden nach Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben.

Anmeldeverfahren

Anhand des Formulares Meine Parzelle können Sie sich unverbindlich für die Saison 2009 anmelden.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Überweisung des Saisonbeitrags und gilt jeweils nur für eine Saison.

Leistungen

  • Die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflege und Beernten einer Parzelle ab Mitte Mai bis November/Dezember, werden mit der Zahlung des Saisonbeitrages auf die Person übertragen.
  • Zum Übernahmetermin stellen wir Gemüseparzellen von 100 m² Größe (ganze Parzelle) bzw. 50 m² (halbe Parzelle) mit ca. 30 Gemüsearten bereit.
  • Ein Grundsortiment an Geräten zur Pflege der Parzelle befindet sich auf dem Acker.
  • Wasser zur Bewässerung wird zur Verfügung gestellt.
  • Aktuelle Informationen zum jahreszeitlichen Gartengeschehen sind vor Ort sowie im Pflege- & Erntekalender zu finden.
  • Saatgut und Jüngpflanzen aus ökologischer Erzeugung zum späteren Nachpflanzen stehen regelmäßig gegen einen kleinen Unkostenbeitrag zur Verfügung.

Bedingungen zur Parzellennutzung

Die EU-Verordnung (2092/91) zum Ökologischen Landbau ist einzuhalten, d.h. insbesondere auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Bei eigenen Saaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden (bei Unklarheiten bitte Rücksprache mit den Projektbetreuern).

Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B. Parzellenabgrenzungen u.ä.).

Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Für beschädigte Geräte muss aufgekommen werden.


Sonstiges

Für selbstmitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

Für Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.